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Steuerverfahrensrechtliches Internum des Steuerpflichtigen?

Reichweite der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bezüglich ohne Rechtspflicht erstellter interner steuerlicher Unterlagen.

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Die Finanzbehörde ist grundsätzlich verpflichtet, den steuerlich relevanten Sachverhalt jedes Steuerpflichtigen zu ermitteln. Da die relevanten Informationen meist im Einflussbereich des Steuerpflichtigen liegen, ist dieser zur Mitwirkung verpflichtet. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Finanzverwaltung die Vorlage von ohne rechtliche Verpflichtung erstellten internen steuerlichen Unterlagen verlangen kann. Hierzu wird das Institut des steuerverfahrensrechtlichen Internums entwickelt, das unter bestimmten Umständen die Vorlagepflicht des Steuerpflichtigen einschränken kann. Das deutsche Besteuerungsverfahren ist durch das Deklarations- und Verifikationsprinzip geprägt. Gemäß § 88 Abs. 1 AO obliegt es der Finanzbehörde, den steuerlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln, wobei der Staat auf die Informationen des Steuerpflichtigen angewiesen ist, um eine gleichmäßige Besteuerung zu gewährleisten. Die Verpflichtung zur Mitwirkung ergibt sich aus den §§ 90 ff. AO. Die Autorin schließt eine Forschungslücke, indem sie die rechtlichen Grundlagen und Grenzen der Vorlagepflicht untersucht. Die Arbeit gliedert sich in mehrere Kapitel, die Themen wie Ermächtigungsnormen, Vergleich mit anderen Vorlagepflichten und die Rechtspositionen verschiedener Unternehmensformen behandeln. Zudem wird die Rechtfertigungsebene sowie die zukünftige Gesetzgebung in Bezug auf die Vorlagepflicht thematisiert.

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Steuerverfahrensrechtliches Internum des Steuerpflichtigen?, Ann-Christin Wolf

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2023
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