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Staatliche Juristenleitbilder von Weimar bis zur Bundesrepublik.

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Im Dritten Reich und in der DDR fungierten Juristen zunächst als „Soldaten“ Hitlers und später als sozialistische Staatsfunktionäre. Der angeblich „unabhängige“ Richter wurde der Staatsmacht untergeordnet, während die Juristenausbildung der ideologischen Erziehung diente. In der Weimarer Republik und der Bundesrepublik wurden Juristen nicht als Garanten der freiheitlichen Verfassung betrachtet. Die Reformdebatten zur Juristenausbildung verliefen nahezu unbeachtet vom jeweiligen Staatsumbruch. Nach den Systemwechseln wurden in beiden Regimen neue Juristenideale proklamiert, die die Richter der Staatsmacht unterordnen sollten. Die Ausbildung sollte sich gegen eine unpolitische, formalistische Denkweise richten, wobei der weltanschaulichen Erziehung durch Ausbildungsstätten und Rechtslehrer eine zentrale Rolle zukam. Im Gegensatz dazu wurde in der Weimarer Republik und der jungen Bundesrepublik die Rolle zukünftiger Juristen als mögliche Garanten von Freiheit nicht thematisiert. Trotz der reaktionären Weimarer Richterschaft und der Erfahrungen des Nationalsozialismus blieb eine vertiefte Debatte über die Juristenausbildung aus. Die Untersuchung gliedert sich in mehrere Abschnitte, die die Entwicklung der Juristenausbildung von der Antike bis zur Bundesrepublik sowie deren ideologische Leitbilder beleuchten.

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Staatliche Juristenleitbilder von Weimar bis zur Bundesrepublik., Tobias Nasr

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2021
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