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Vorteile und Vergünstigungen im Heilmittel- und Versicherungsrecht

Kommentar zu Art. 55 und 56 HMG (heilmittelrechtliche Integrität und Transparenz) und Art. 56 Abs. 3 lit. b und Abs. 3bis KVG (krankenversicherungsrechtliche Weitergabepflicht)

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Die Beeinflussung von Fachpersonen im Heilmittelbereich durch nicht gebührende Vorteile ist seit jeher ein stark umstrittenes Thema. Seit der 2016 verabschiedeten Revision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) sind die nicht gebührenden Vorteile in Art. 55 HMG (Integrität) und Art. 56 HMG (Transparenzpflicht) geregelt. Bestimmungen zur Weitergabe von Vergünstigungen finden sich in Art. 56 Abs. 3 lit. b und Abs. 3bis (Wirtschaftlichkeit der Leistungen) des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Das Buch enthält eine Kommentierung zu Art. 55 und 56 HMG sowie zu Art. 56 Abs. 3 lit. b und Abs. 3bis KVG. Zudem vergleicht es die genannten Normen mit denjenigen vor der Revision und zeigt die verwaltungsrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Folgen auf. Enthalten sind ausserdem Ausführungen zur Entstehungsgeschichte, zum schweizerischen Heilmittel- und Krankenversicherungsmarkt, zum völker- und verfassungsrechtlichen Rahmen sowie zur Abgrenzung zu ähnlichen Bestimmungen. Dieser Kommentar richtet sich an Mitarbeitende von Pharma- und Medizinprodukteunternehmen, an medizinische Leistungserbringer, an Krankenversicherungen sowie an die Anwaltschaft, die Gerichte und die Verwaltung. Jetzt reinlesen: Inhaltsverzeichnis(pdf)

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Vorteile und Vergünstigungen im Heilmittel- und Versicherungsrecht, Felix Kesselring

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2018
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