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Die Bindung der gesonderten Verlustfeststellung an den Einkommensteuerbescheid

Eine Rechtsprechungsanalyse zu § 10d Abs. 4 EStG vor und nach Inkrafttreten des JStG 2010 und ihre Folgen für den Rechtsschutz

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Das Jahressteuergesetz 2010 hat das Recht der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags grundlegend reformiert und die geänderte BFH-Rechtsprechung zu 10d Abs. 4 EStG a.F. ausgehebelt. Die Arbeit untersucht die Reichweite der erstmals normierten Quasi-Grundlagenwirkung des Steuerbescheids und ihre Folgen für den Rechtsschutz. Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis 2020 der Universität Passau Verluste, die im Entstehungsjahr mangels (hinreichender) positiver Einkünfte nicht verrechnet werden, sind nach 10d Abs. 4 EStG gesondert festzustellen, damit sie in den Folgejahren zum Abzug gebracht werden können. Das Nebeneinander von Verlustfeststellungsbescheid und Steuerfestsetzung ist seit der Einführung des Feststellungsverfahrens durch ein hohes Maß an Komplexität geprägt und wurde im Jahr 2010 grundlegend reformiert. Ausgehend von einer tiefgreifenden Rechtsprechungsanalyse zieht die Autorin Rückschlüsse für eine rechtssichere Anwendung der geltenden Norm. Ferner untersucht sie die inhaltliche Bindungswirkung des Steuerbescheids und zeigt Fallstricke auf, die sich hieraus im Rechtsbehelfsverfahren für Rechtsanwender wie auch Rechtsschutz Suchende ergeben können. Inhaltsverzeichnis Gesetzesgenese des Verlustfeststellungsverfahrens und Voraussetzungen des Feststellungsbescheids als Grundlagenbescheid - Die Bindung der Verlustfeststellung an den Steuerbescheid im Wandel der höchstrichterlichen Rechtsprechung - Konsequenzen der Bindung an den Steuerbescheid für den Rechtsschutz

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Die Bindung der gesonderten Verlustfeststellung an den Einkommensteuerbescheid, Delia Maria Palenker

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2020
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