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Die Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die Grund- und Menschenrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention

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Die Arbeit untersucht die Pflichtenkollision der EMRK-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Individualsanktionen des UN-Sicherheitsrates. Durch den Grundsatz der Subsidiarität und eine enge Auslegung von Art. 103 der UN-Charta wird die Zuständigkeit nationaler und regionaler Gerichte in Europa rekonstruiert. Die Individualsanktionen stehen seit Jahren in der Kritik, insbesondere wegen der gravierenden Eingriffe in die Grundrechte und der damit verbundenen Einschränkungen der Verfahrensrechte der Betroffenen. Die Publikation analysiert das Verhältnis dieser Sanktionen zu den prozessualen Gewährleistungen der EMRK, da der EGMR sich intensiv mit diesen Themen auseinandersetzen musste. Es wird umfassend untersucht, welche Pflichtenkollisionen für die Mitgliedstaaten aus der Umsetzung der Sanktionen und der Bindung an die EMRK resultieren. Auf Basis des Subsidiaritätsgrundsatzes wird eine Lösung für die gerichtliche Kontrolle der nationalen Umsetzungsakte erarbeitet. Zudem wird die Rechtsprechung des EGMR sowie die Rolle von Art. 103 der UN-Charta kritisch hinterfragt. Die Arbeit behandelt universelles und regionales Völkerrecht, Unionsrecht und nationales Recht sowie die Normstruktur des Mehrebenensystems und die Befugnisse des UN-Sicherheitsrates im Kontext des effektiven Schutzes der Verfahrensrechte der von den Sanktionen betroffenen Personen durch die EMRK.

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Die Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die Grund- und Menschenrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, Layla Kristina Jaber

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2020
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