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Die Entscheidung des BVerfG vom 7. November 2006 zur Verfassungswidrigkeit des ErbStG hebt hervor, dass unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für Vermögensarten gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. In Reaktion darauf hat der Gesetzgeber eine Neuregelung entwickelt, die eine einheitliche Bewertung aller Vermögensarten nach dem gemeinen Wert anstrebt. Zudem sollen spezifische Förderungs- und Lenkungsziele eine gerechte Erbschaftssteuer innerhalb der jeweiligen Vermögensart sicherstellen und somit sowohl horizontale als auch vertikale Gerechtigkeit gewährleisten.
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Bewertung von Betriebsvermögen im Erbschaftssteuerrecht: Ein praxisorientierter Leitfaden, Andreas Meinecke
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