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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18. August 2006 in Kraft trat, bietet umfassenden Schutz vor Diskriminierung, basierend auf vier EU-Richtlinien. Es erweitert bestehende Benachteiligungsverbote um zusätzliche Merkmale wie Rasse, ethnische Herkunft, Alter, Religion, Behinderung und sexuelle Identität. Trotz heftiger Proteste aus der Wirtschaft war die Umsetzung des Gesetzes herausfordernd, da die Regierungsparteien uneinig waren über den Umfang des Diskriminierungsschutzes. Ursprünglich war ein früherer Inkrafttrettermin angedacht, der jedoch aufgrund dieser Differenzen verschoben wurde.
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 als Diskriminierungsschutz im Arbeitsumfeld, Martin Exner
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