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Die Arbeit untersucht die Implementierung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (IKS) für Steuern, das Unternehmen Anreize zur Strafmilderung bietet. Da das Bundesministerium der Finanzen keine konkreten Vorgaben für die Ausgestaltung eines solchen Systems bereitstellt, wird die Definition eines regelkonformen IKS thematisiert. Die Arbeit bezieht sich auf die Richtlinien des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie auf die internationale Norm ISO 19600. Der Fokus liegt auf deutschen Großunternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft, wobei die Anpassung des IKS an individuelle Unternehmensstrukturen betont wird.
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Umsetzung eines Tax Compliance Management Systems aufgrund der Änderung des AEAO zu § 153 AO vom 23.05.2016, Susanne Mahler
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