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Kooperationen von Hochschulen mit privaten Forderern sind weit verbreitet und werden gerade in Fachern, in denen hoher Finanzbedarf mit praktischer Verwertbarkeit zusammenfallt, unter dem Druck zur Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten weiterhin zunehmen. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind bislang jedoch weitgehend ungeklart geblieben. Klaus Ferdinand Garditz untersucht anhand praktischen Fallmaterials die rechtlichen Grenzen von Hochschulkooperationen, die sich namentlich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ergeben. Die Schutzverantwortung fur eine freie Wissenschaft gebietet Vorkehrungen, die eine verlassliche, unabhangige und glaubwurdige Forschung an staatlichen Hochschulen sicherstellen. Zugleich wird untersucht, inwiefern sich die notwendige Transparenz, die eine glaubwurdige Wissenschaft benotigt, flankierend durch Informationsfreiheits- und Pressauskunftsanspruche durchsetzen lasst.
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Universitäre Industriekooperation, Informationszugang und Freiheit der Wissenschaft, Klaus F. Gärditz
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- 2019
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