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Die Verhandlungsmaxime und die richterliche Fragepflicht

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Das vorliegende Werk setzt sich mit der Verhandlungsmaxime und der richterlichen Fragepflicht der neuen schweizerischen Zivilprozessordnung auseinander. Nach einem historischen Überblick und einer Auseinandersetzung mit den Begrifflichkeiten, widmet sich die Arbeit den Veränderungen, die durch die Kodifikation einer nationalen Zivilprozessordnung entstanden sind. Dabei wird auch die alte Rechtslage mit einbezogen, die zersplittert und unübersichtlich war, und anhand von Beispielen einiger Kantone aufgezeigt wird. Die neue schweizerische ZPO regelt in Art. 55 bzw. Art. 56 ZPO den Verhandlungsgrundsatz und die richterliche Fragepflicht. Diese Begriffe bilden Kernbestandteil der folgenden Arbeit. Zudem spielen besondere Bestimmungen, die die Verhandlungsmaxime und die richterliche Fragepflicht erweitern oder einschränken, in den einzelnen Verfahrensarten eine wichtige Rolle. Abschliessend folgen einige Besonderheiten zu den Rechtsmittelverfahren und eine Gesamtbeurteilung der neuen Rechtslage sowie ein kleiner Ausblick.

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Die Verhandlungsmaxime und die richterliche Fragepflicht, Christian Widmer

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2013
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