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Das Verhältnis von Kirche und Staat in Bayern bestimmte sich im wesentlichen durch den Widerspruch von Konkordat (1817) und Religionsedikt (1818). Nach der weitgehenden Entrechtung und Enteignung der Kirche durch den Staatsabsolutismus und die Säkularisation suchte sich die Kirche aus der Bevormundung und den Zwängen des Polizeistaates zu befreien. Vieles wurde in Einzelaktionen unternommem, weniges aber führte zum Erfolg. Nach Jahrzehnten leidvoller Vorenthaltung konkordatgemäßer Rechte einerseits und staatlicher Reglementierung in nahezu allen Tätigkeitsbereichen andererseits reifte im Zuge der revolutionären Neuaufbrüche (1847/48) auch in der katholischen Kirche die Überzeugung von der Notwendigkeit und Wirkkraft kollegialen Vorgehens in staatskirchlichen Fragen. Zwei Jahre nach der Würzburger Bischofskonferenz (1848) analysierten deshalb auch die bayerischen Bischöfe zusammen mit renommierten Theologen das staatliche Bevormundungssystem im Königreich in seiner pluralen Komplexität und schrieben ihre gemeinschaftliche Haltung und ihre Forderungen hinsichtlich der Neubestimmung des Verhältnisses von Kirche und Staat fest.
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Das Verhältnis von Kirche und Staat in Bayern (1817 - 1850), Wolfgang Hübner
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- 1993
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