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Gestaltungsvorgaben und -optionen des Gesetzgebers bei der Übertragung, Festlegung und Ausgestaltung von Online-Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

Eine Untersuchung im Rahmen unions- und verfassungsrechtlicher Bestimmungen

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Seit über einem Jahrzehnt wird die zulässige Gestaltung von Online-Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten diskutiert. Der Fokus liegt auf der rechtlichen Auseinandersetzung über die „tagesschau-App“ und dem Verbot von presseähnlichen Angeboten ohne Sendungsbezug. Mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Mai 2019 in Kraft tritt, wird das Verbot der Presseähnlichkeit von Telemedienangeboten konkretisiert, um den Konflikt zwischen Rundfunkanstalten und Zeitungsverlegern zu adressieren. Die restriktiven Regelungen für öffentlich-rechtliche Online-Angebote, die seit 2009 bestehen und ein Drei-Stufen-Test-Verfahren beinhalten, gehen auf den „Beihilfekompromiss“ zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland zurück. Dieser Kompromiss verpflichtete die Bundesregierung, Vorgaben zur Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags umzusetzen, um ein förmliches Beihilfeprüfverfahren zu vermeiden. Der Gesetzgeber verweist in seinen Begründungen auf die Vorgaben der Europäischen Kommission und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ohne diese jedoch umfassend zu überprüfen. Der Autor untersucht, inwieweit unions- und verfassungsrechtliche Vorgaben die Normierung der Regelungen für Online-Angebote durch den Gesetzgeber beeinflussen. Angesichts der medialen Konvergenz müssen bestehende Begriffs- und Ordnungsvorstellungen hinterfragt und angepasst werden, um die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgeb

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Gestaltungsvorgaben und -optionen des Gesetzgebers bei der Übertragung, Festlegung und Ausgestaltung von Online-Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, Bastian Krüger

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2019
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