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Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Zur Rechtmäßigkeit der Neuregelung des § 87f UrhG

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Die Publikation behandelt das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das seit dem 01.08.2013 in § 87f UrhG verankert ist. Dieses Recht gewährt Presseverleger das exklusive Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke, während „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ vom Schutz ausgenommen sind. Die Neuregelung ermöglicht es Presseverlegern, Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend zu machen. Ziel des Gesetzes ist es, Presseverlage im Online-Bereich zu stärken, da Suchmaschinen und News-Aggregatoren stark von deren Inhalten profitieren. Die aktuelle Gesetzeslage ist jedoch umstritten und die unbestimmten Rechtsbegriffe sind schwer zu interpretieren. Versuche von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“, die Neuregelung durch ein Aufhebungsgesetz zu revidieren, blieben erfolglos. Die Diskussion ist weiterhin offen, und die genauen Grenzen der „einzelnen Wörter und kleinsten Textausschnitte“ sind noch nicht höchstrichterlich geklärt. Der Verfasser analysiert im ersten Teil die Rechtmäßigkeit der Neuregelung aus europarechtlicher, verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Perspektive. Im zweiten Teil wird der unbestimmte Rechtsbegriff der „einzelnen Wörter und kleinsten Textausschnitte“ durch klassische Auslegung konkretisiert, um die zulässige Länge eines Snippets zu definieren und somit mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

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Leistungsschutzrecht für Presseverleger, Christoph Johannes Gerhard

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2017
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