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Inzestverbot und Gesetzgebung

Die Konstruktion eines Verbrechens (300-1100)

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Das Verbot von Verwandtenehen (Inzest) stand vom 6. bis ins 11. Jahrhundert im Mittelpunkt der Gesetzgebung. Kaiser und Könige, Bischöfe und Päpste erließen immer wieder neue Regelungen zum Inzestdelikt und stellten diese Bestimmungen häufig an die Spitze von Gesetzestexten und Kodifikationen. Die Reichweite der verbotenen Verwandten wurde dabei stetig ausgedehnt. Im 11. Jahrhundert war es kaum möglich, Ehen zu schließen, die nicht aufgrund des Inzestverbots angefochten werden konnten. Die Sorge um die Gültigkeit von Eheschließungen beschäftigte insbesondere den Adel, da mit der Illegitimität der Kinder der soziale Status auf das Spiel gesetzt wurde.Über dieses einzigartige Phänomen wird in der historischen, ethnologischen und soziologischen Forschung eine intensive Diskussion geführt. Dieses Buch zeichnet die radikale Ausdehnung der Ehehindernisse erstmals epochenübergreifend und transkulturell nach. Es wird die These aufgestellt, dass die Entstehungsbedingungen dieser „Obsession“ im Funktionswandel von Gesetzgebung und in den Reaktionen von Königen, Kaisern und Bischöfen auf den Verlust antiker Staatlichkeit zu suchen sind. Die ausgedehnten Inzestverbote sollten die Etablierung überregionaler Heiratsmärkte herbeiführen und dadurch der Integration von Großreichen dienen.

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Inzestverbot und Gesetzgebung, Karl Ubl

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2008
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