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Die grundrechtlichen Schutzpflichten haben sich ein Vierteljahrhundert nach ihrer „Entdeckung“ durch das BVerfG in der ersten Abtreibungsentscheidung einen festen Platz in der Grundrechtsdogmatik erobert. Die vorliegende Arbeit bietet einen Überblick über den Entwicklungsstand dieser Lehre und widmet sich insbesondere dem Ausgreifen dieser Grundrechtsfunktion in das Zivilrecht. Der Verfasser stellt die Herleitung der Schutzpflichten vom „Kopf“ der Staatszwecklehre auf die „Füße“ der Grundrechtsdogmatik um und ordnet die Schutzpflichten den subjektiven Grundrechtsfunktionen zu. Sein subjektiv-grundrechtlicher Begründungsansatz basiert auf einem zweidimensionalen Freiheitsbegriff, bei dem Abwehr- und Schutzpflichtendimension das Schutzgut der „Freiheit“ teilen. Objektive grundrechtliche Schutzpflichten des Staates decken sich somit mit den grundrechtlichen Schutzansprüchen des Individuums. Günter Krings zieht auf dieser Basis klare Grenzen für den Tatbestand und die Rechtsfolge der Schutzpflichten und schließt den Schutz vor Naturgewalten sowie vor eigenverantwortlicher Selbstschädigung aus. Ein eigenverantwortlich handelnder Verbraucher kann sich im Verbrauchervertragsrecht in der Regel nicht auf grundrechtliche Schutzpflichten berufen. Verfassungsrechtliche Impulse für den Verbraucherschutz gehen kaum von den Grundrechten, sondern eher vom Sozialstaatsprinzip aus.
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Grund und Grenzen grundrechtlicher Schutzansprüche, Günter Krings
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- 2003
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