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Gemeines deutsches Zivilprozeßrecht

Vorlesungsnachschrift von L. Fechler aus dem Wintersemester 1868/69

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Dieser Band macht das System des Zivilprozeßrechts von Oskar Bülow (1837-1907) in Form einer Vorlesungsnachschrift erstmals für die Forschung zugänglich. Oskar Bülow war von den prozessualen Dogmatikern des späten 19. Jahrhunderts derjenige, der das moderne deutsche Zivilprozeßrecht am nachhaltigsten beeinflußt hat. Grundlegende Änderungen des prozessualen Denkens wie die methodische Unterscheidung von Zulässigkeit und Begründetheit, die Vorstellung einer einseitigen Prozeßbegründung ohne reale oder fingierte Mitwirkung des Beklagten und die Beachtung der Rechtskraft von Amts wegen gehen auf seinen Einfluß zurück. Da Bülow nur Monographien und Aufsätze, aber kein Lehrbuch hinterlassen hat, war es bisher nicht möglich, sein prozessuales Denken anhand eines von ihm selbst ausgearbeiteten Gesamtsystems zu studieren. Für die erste Phase von Bülows Entwicklung füllt diese Edition daher eine bisher schmerzlich empfundene Lücke. In der Einleitung zeigt Johann Braun auf, wie die von Bülow vorgenommenen Weichenstellungen im Positiven wie im Negativen auch noch das heutige prozessuale Denken bestimmen.

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Gemeines deutsches Zivilprozeßrecht, Oskar Bülow

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2003
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