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Menschenrechte: Anspruch und Wirklichkeit

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Menschenrechte sind immer aktuell. In Krisenzeiten wird besonders deutlich, dass es um ihre Einhaltung schlecht bestellt ist. Abgesehen von einer allgemein üblichen Menschenrechtsrhetorik in der Öffentlichkeit befassen sich traditionell besonders Juristen und Politologen mit der Festschreibung und Untersuchung von Menschenrechten. Aber um die Begründung der Menschenrechte steht es schlecht. Was können Philosophen hier leisten? Das vorliegende Buch bespricht überwiegend Begründungsstrategien, die nicht oder nicht mehr gangbar sind. Der analytischen Philosophie verpflichtet, stellt der Autor die verschiedenen Argumentationsstränge dar und untersucht, warum Menschenwürde und Naturrecht keine geeignete Grundlage für universell gültige Menschenrechte sind Der Hauptteil behandelt Martha C. Nussbaums Position, die seit Ende der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts ein Konzept zur Begründung von Menschenrechten entwickelt, das basale Fähigkeiten des Menschen in den Vordergrund stellt. Im Mittelpunkt steht dabei eine Liste von Fähigkeiten bzw. Funktionen. Sie sind eine Voraussetzung, um menschengemäß zu leben und Menschenrechte wahrnehmen zu können. Thomas Sukopp, geb. 1968, Studium der Chemie, Philosophie, mittelalterlichen und neueren Geschichte, ist Mitarbeiter am Seminar für Philosophie der TU Braunschweig und arbeitet derzeit an einem erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen Projekt.

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Menschenrechte: Anspruch und Wirklichkeit, Thomas Sukopp

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2003
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