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Die Rechtsstellung des Nasciturus gegenüber der Nutzung fetaler und embryonaler Zellen

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Seit den 80er Jahren ist die medizinische Forschung fasziniert von den Eigenschaften fetaler und embryonaler Stammzellen. Die Nutzung dieser ist jedoch unter Berücksichtigung der Wertbestimmungen des Grundgesetzes problematisch. Nach der jetzigen Rechtslage ist lediglich die Nutzung der Zellen abgetriebener Nascituren zulässig. Dennoch existiert in diesem juristisch nur vereinzelt aufgearbeiteten Gebiet keine rechtliche Regelung, die Rahmenbedingungen vorgeben würde. Die vorliegende Arbeit macht es sich daher zur Aufgabe rechtliche Grenzen aus der Verfassung zu konkretisieren und bezieht hierzu auch erstmalig rechtsvergleichende Aspekte mit ein (Schwerpunkt: Europa). Hierzu wird der Leser in die Thematik juristisch und medizinisch umfassend eingeführt. Weiterhin werden auch andere den Nasciturus betreffende Rechtsgebiete ausgeleuchtet, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (Bestattungsrecht; Sterbehilfe). Abschließend wird mit der Zielsetzung, dem Nasciturus ein prozessuales Mitspracherecht vor dem BVerfG zu verleihen, wiederholt juristisches Neuland betreten, indem untersucht wird, inwiefern ein Schutz des Nasciturus verfassungsprozessual realisiert werden könnte.

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Die Rechtsstellung des Nasciturus gegenüber der Nutzung fetaler und embryonaler Zellen, Marion Wille

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2003
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