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Ländliche Rechtsquellen aus dem Kurmainzer Rheingau

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Weistümer, Dorfordnungen und verwandte Quellen geben Einblick in die Entwicklung und Struktur der Gemeinden des kurmainzischen Rheingau vom 14. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. Der Rheingau war als einzige weitgehend geschlossene Region seit dem Hochmittelalter in der Hand des Mainzer Erzbischofs. Diese Sonderstellung sowie der vor allem auf der Sonderkultur des Weinbaus basierende große Reichtum waren Hintergrund für die Herausbildung einer besonderen „Rheingauer Freiheit“, die u. a. in einer einheitlichen, kommunal organisierten Landgemeinde sowie der Freiheit der Bewohner von der Leibherrschaft bestand. Charakteristisch war außerdem die Verwaltung der Allmende im Zusammenwirken von Adel und bäuerlichen Gemeinden in den sogenannten Haingerichten. Die Edition konzentriert sich auf das umfangreiche Material aus den zwanzig Einzelgemeinden und beleuchtet so vor allem deren Rechte und Pflichten. Besonders deutlich treten dabei die kommunalen und herrschaftlichen Amtsträger hervor, deren Kompetenzen und Bedeutung in einer der Edition vorangestellten Einleitung zusammenfassend dargestellt werden. Ausführliche Personen-, Orts- und Sachregister helfen bei der Erschließung.

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Ländliche Rechtsquellen aus dem Kurmainzer Rheingau, Peter Jeschke

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2003
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