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Konstruktive Tatverarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Strafrecht

Normative und empirische Überlegungen zur Bedeutung eines opferorientierten Rechtsgüterschutzes für die Strafverfolgung.

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Kann Strafverfolgung opferorientiert sein? Diese Frage wird durch spektakuläre Prozesse zu sexuellem Missbrauch von Kindern aufgeworfen. Der Autor präsentiert einen Ansatz, um den Widerspruch zwischen öffentlichem Strafverfolgungsinteresse und der Berücksichtigung des Opfers als Rechtssubjekt zu überwinden. Opferschutz im Strafverfahren bedeutet nicht Vergeltung, sondern die Schaffung einer Rechtsposition für das Opfer, die es ihm ermöglicht, seine Geschichte des erlittenen Unrechts zu teilen. Anhand empirischer Befunde wird dargelegt, dass ein besserer Schutz der Rechtsgüter sowie die Achtung des kindlichen Opferzeugen rechtspolitisch, verfassungsrechtlich und strafrechtstheoretisch notwendig sind. Dies ist nur möglich, wenn der Täter von einer konfrontativen Verteidigung abgehalten wird. Eine Vorverlagerung der Beweiserhebung in das Ermittlungsverfahren bietet die Chance, den kindlichen Opferzeugen zu schützen und gleichzeitig dem Täter ein Angebot zu unterbreiten, das ihn zur Einsicht bewegen kann. Eine sinnvolle Alternative besteht in einer Psychotherapie, die anstelle einer Strafe als Auflage verhängt wird. Diese Herangehensweise könnte eine funktionierende Strafrechtspflege ermöglichen, da sie sowohl Opfern als auch Tätern einen konstruktiven Umgang mit der Tat eröffnet, anstatt sich ausschließlich auf Verfolgung und Strafe zu konzentrieren.

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Konstruktive Tatverarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Strafrecht, Matthias Jäger

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2002
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