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Die innerstaatliche Umsetzung der Feststellungsurteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im entschiedenen Fall

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Die Arbeit analysiert die Rechtswirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Österreich feststellen. Im Fokus steht, wie Betroffene die individuelle Beschwer in der österreichischen Rechtsordnung aufgrund dieser Verletzungen beseitigen können. Zunächst wird die völkerrechtliche Verpflichtung zur Wiedergutmachung behandelt, die sich aus solchen Urteilen ergibt, einschließlich der Beendigung und Unterlassung von Konventionsverletzungen. Es folgt eine Untersuchung der Umsetzung der Feststellungsurteile, insbesondere ob Artikel 46 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention als staatsvertragliche Norm im Verfassungsrang direkt anwendbar ist und ob er den erfolgreichen Beschwerdeführern subjektive Rechte verleiht. Anhand der bisherigen Verurteilungen Österreichs werden die Möglichkeiten aufgezeigt, die das Bundes-Verfassungsgesetz (Individualantrag, Bescheidbeschwerde) sowie die Verfahrensordnungen der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, das Verwaltungsstrafgesetz und die Strafprozessordnung bieten. Diese Regelungen ermöglichen eine erneute Prüfung oder Abänderung konventionswidriger Gesetze, Bescheide oder Urteile. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die Beseitigung der Folgen von Konventionsverletzungen und für eine oft ebenso wichtige pekuniäre Wiedergutmachung erläutert.

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Die innerstaatliche Umsetzung der Feststellungsurteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im entschiedenen Fall, David Leeb

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2001
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