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"Kein Inhaber einer Opernkarte muss sich der Aufführung tatsächlich aussetzen"

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Die schönsten und wunderlichsten Prozesse des 20. und 21. Jahrhunderts, in denen künstlerische Aktivisten oder kunstsinnige Genießer ihre Ansprüche nach kulturellem Mehrwert durchzusetzen versuchten. Es kommen dabei Künstler von Raffael und Richard Wagner bis Münzen-Erna und Harald Schmidt vor. Es geht aber auch um die juristische Beurteilung von Berufen der künstlerischen Avantgarde wie Carwalker, Dressman, Fakir, Klarinettist, Rapper, Trauerredner, Wrestler und Zwergenweitwerfer. Die unterschiedlichen Kunstbegriffe von Finanzgerichtsbarkeit und Verfassungsrecht, in zivilrechtlichen Verträgen oder eher strafrechtlichen Beurteilungen werden subtil ins Licht gesetzt. (Das milde bewertende Diktum »Affenzirkus« lässt der Autor erst auf Seite 50 einfließen.) Wer die Anrufung von gerichtlichem Beistand erwägt bei - unzureichendem Product-Placement seiner Käsemarke in Unterhaltungsfilmen, - verfrühter Entsorgung einer Beuysschen Fettecke, - Hörschäden nach Rock-Konzerten, - vorzeitig beendeten »Elektra«-Vorführungen oder - fehlender Ähnlichkeit auf einem Ölbild, das den Stammtisch porträtieren sollte, findet hier erste Entscheidungshilfen

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"Kein Inhaber einer Opernkarte muss sich der Aufführung tatsächlich aussetzen", Heinrich Stader

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2001
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