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Die Entwicklung der Verfassungslehre in der Weimarer Republik

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Ziel dieser Arbeit ist die vergleichende Betrachtung und Bewertung der Verfassungslehren von Rudolf Smend und Carl Schmitt. Die Betrachtung und Bewertung erfolgt auf der Grundlage der historischen, politischen und verfassungstheoretischen Ausgangslage in der Weimarer Republik und zieht moderne verfassungsrechtliche Gesichtspunkte und die Staatslehre Hermann Hellers zur Beurteilung heran. Als Ergebnis wird festgestellt, daß Smend und Schmitt aus historischer Sicht zwar die sich gestellten Ziele erreichten, jedoch den Werterelativismus der Rechtslehre der Weimarer Republik nicht zu überwinden vermochten und so für die Gegenwart nur eingeschränkt verwertbar sind.

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Die Entwicklung der Verfassungslehre in der Weimarer Republik, Petra Otto

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2002
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