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Bis in die Gewerkschaften hinein besteht die Tendenz, Mitbestimmung nicht mehr als Mittel zur demokratischen Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft, sondern als Standortfaktor zur Förderung der betriebswirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit zu sehen. Nachdem der Versuch gescheitert war, dies im DGB-Grundsatzprogramm festzuschreiben, wurde mit den Empfehlungen der Bertelsmann- und Böckler-Stiftung ein weiterer Anlauf unternommen, die gewerkschaftliche Mitbestimmungspolitik auf die Unterordnung der Arbeitnehmerinteressen unter die Standortlogik festzulegen. Die anstehende Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes kann in dieser Auseinandersetzung zu einer wichtigen Weichenstellung führen. Aus Sicht der Autoren geht es dabei vorrangig darum, die Position der Betriebsräte als Gegenmacht zu erhalten und auszuweiten. Sie sehen hierfür in dem vom DGB-Bundesvorstand am 3.2.1998 beschlossenen Gesetzentwurf – trotz vorhandener Schwachstellen – eine geeignete Grundlage und unterstützen deshalb im Wesentlichen die Durchsetzung der darin enthaltenen Forderungen.
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Mitbestimmung als Gegenmacht, Ewald Bartl
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- 2001
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