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Peter Huber untersucht ein bekanntes, jedoch ungelöstes Problem des bürgerlichen Rechts im Kontext moderner Reformen: die Frage, ob Käufer mangelhafter Waren neben Gewährleistungsansprüchen auch Irrtumsanfechtung geltend machen können. In Deutschland wird überwiegend angenommen, dass dem Käufer nur Sachmängelansprüche zustehen, während andere Rechtsordnungen unterschiedliche Ansätze verfolgen. Auffällig ist, dass es sowohl im deutschen als auch im internationalen Recht keine Einigkeit über die theoretischen Grundlagen der Ausschlusswirkung gibt. Die Relevanz dieser Frage steigt, da das Vertragsrecht sowohl international als auch national im Wandel begriffen ist. Auf internationaler Ebene gibt es verschiedene Ansätze zur Vereinheitlichung, wie im UN-Kaufrecht oder den UNIDROIT-Principles. In Deutschland ist die Diskussion über die umfassende Schuldrechtsreform in vollem Gange. Huber analysiert die Grundlagen des Konkurrenzverhältnisses zwischen den beiden Rechtsinstituten und wendet diese auf die deutsche lex lata sowie die neuen Regelwerke an, einschließlich des Kommissionsentwurfs zur Schuldrechtsreform. Er kommt zu dem Schluss, dass das entscheidende Kriterium zur Klärung der Konkurrenzfrage aus den neuen Regelwerken abgeleitet werden kann.
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Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung, Peter Huber-Bavier
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- 2001
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