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Der Schutz der künftigen Generationen im deutschen Umweltrecht

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Die Verantwortung für künftige Generationen wird auf nationaler wie internationaler Ebene vor allem in den letzten zehn Jahren als eines der zentralen Anliegen des Umweltschutzes genannt. Nach der Staatszielbestimmung gemäß Art. 20 a GG schützt der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen „... auch in Verantwortung für die künftigen Generationen...“. Die kommenden Generationen sind als Schutzgut außerdem in das Recht der Europäischen Union sowie in das Völkerrecht aufgenommen. Dieses hat zum Ziel, die aktuellen wirtschaftlichen, technologischen und sozialen Bedürfnisse und Entwicklungen in Einklang zu bringen mit einer langfristigen Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen als Bedingung einer dauerhaften menschlichen Existenz. Diese Veröffentlichung ist eine Bestandsaufnahme über den Schutz der künftigen Generationen im deutschen Umweltrecht, einschließlich einer Betrachtung seiner Wurzeln sowie seines inter- und supranationalen Kontextes. Die Autorin untersucht unter anderem, inwieweit der staatliche Handlungsauftrag zum Schutz der kommenden Generationen nach Art. 20 a GG im Rahmen der geltenden Rechtslage bereits eine Ausgestaltung erfahren hat. Außerdem werden die Leitbilder, Prinzipien und Maßstäbe eines dauerhaften Umweltschutzes im deutschen Recht differenziert betrachtet.

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Der Schutz der künftigen Generationen im deutschen Umweltrecht, Daniela von Bubnoff

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2001
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