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Beschränkung einer Rückwirkung neuer richterlicher Erkenntnisse auf ältere Sachverhalte

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Das Recht der betrieblichen Altersversorgung ist geprägt durch den oft jahrzehntelangen Bestand der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dementsprechend anfällig ist diese Beziehung für Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. In der betrieblichen Altersversorgung wird das Rückwirkungsproblem insbesondere im Bereich des Grundsatzes der Lohngleichheit für männliche und weibliche Arbeitnehmer akut. Der Autor untersucht die spezifischen Probleme in der betrieblichen Alterssicherung hinsichtlich der zeitlichen Geltung gerichtlicher Entscheidungen zu Fragen des Lohngleichheitsgrundsatzes und versucht die abweichenden Standpunkte des BAG und des EuGH zum Vertrauensschutz zu harmonisieren. Für das deutsche Recht wird die Rückwirkungsproblematik über das zivilrechtliche Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gelöst. Entscheidendes Kriterium ist die Bestimmung der Unzumutbarkeit einer rückwirkenden Anpassung aufgrund der betriebsrentenrechtlichen Risikoverteilung. Im Bereich des geschlechtsbezogenen Lohngleichheitsgrundsatzes treffen zudem einzelstaatliche und gemeinschaftsrechtliche Rechtsprechung aufeinander, deren Verhältnis durch eine funktionelle Analyse des Auslegungsverfahrens nach Art. 177 (neu: 234) EGV bestimmt wird. Tobias Huep kommt zu einer neuen Kompetenzverteilung für die Beurteilung der Rückwirkungsproblematik.

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Beschränkung einer Rückwirkung neuer richterlicher Erkenntnisse auf ältere Sachverhalte, Tobias Huep

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2001
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