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Folter und die türkische Gerichtsbarkeit

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Das Verbot der Folter, so wie es in der türkischen Verfassung und in der übrigen Gesetzgebung verankert ist, entspricht in keiner Weise dem Verbot der Folter im Völkerrecht, gleichzeitig wird es sogar in dieser rudimentären und vereinfachten Form in der Praxis völlig ignoriert. Folter ist in der Türkei nach wie vor weit verbreitet. Der Autor untersucht die Ursachen für dieses Phänomen und kommt dabei zu einem ebenso überraschenden wie einleuchtenden Ergebnis: Die Folter selbst ist im türkischen Rechtssystem aufgrund der Tradition eines „Feudalsystems“ in unterschiedlichen Formen seit Jahrhunderten fest verankert und sogar institutionalisiert, so dass sie auf staatlichen Wegen nicht abgeschafft werden kann. Der Autor arbeitet als Rechtsanwalt in Frankfurt.

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Folter und die türkische Gerichtsbarkeit, Veysel Akay

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2001
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