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Die polizeiliche Tätigkeit wird klassisch-rechtsstaatlich als rechtlich gebundenes Handeln betrachtet. In den letzten Jahren wurden jedoch neue Aufgaben und Befugnisse in die Polizeigesetze integriert, insbesondere im Bereich der Straftatenverhütung und der Verfolgungsvorsorge. Auch im Strafverfahrensrecht gab es grundlegende Änderungen. Diese Entwicklungen sind im Kontext einer Gesellschaft zu sehen, die sich als „Risikogesellschaft“ beschreibt, und stehen im Zusammenhang mit einer veränderten Sicherheitssemantik sowie der Zunahme organisierter Kriminalität. Kritiker der Gesetzesnovellierungen hinterfragen die Erweiterungen polizeilicher Kompetenzen und deren rechtliche Wirksamkeit. Die Autorin dieser Arbeit argumentiert, dass sich das Polizeirecht aus dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht differenziert und eine neue Dogmatik erfordert. Die grundlegende Unterscheidung zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bleibt dabei zentral. Straftatenverhütung und Verfolgungsvorsorge sollen in ihren eigenen Strukturen und Komponenten ausgearbeitet werden. Durch den Rückgriff auf bewährte dogmatische Muster und die Entwicklung spezifischer Regelungen kann ein Konzept entstehen, das das polizeiliche Handeln angemessen bestimmt. Die vier Aufgabenbereiche - Straftatenverhütung, Gefahrenabwehr, Verfolgungsvorsorge und Strafverfolgung - bilden ein vernetztes Quadrat und schaffen ein neues Gesamtbild des Polizeirechts.
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Die Determination polizeilicher Tätigkeit in den Bereichen der Straftatenverhütung und der Verfolgungsvorsorge, Albers Marion
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- Année de publication
- 2001
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