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Carl Hermann Ule wurde 1955 als Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auf den Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer berufen, den er bis zu seiner Emeritierung im April 1972 innehatte. In dieser Zeit prägte er maßgeblich den Ruf der Hochschule im In- und Ausland und wurde zu einem der herausragenden Lehrer des öffentlichen Rechts in Deutschland im 20. Jahrhundert. Er veröffentlichte Lehrbücher und Kommentare zu Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsprozessrecht sowie Beamten-, Polizei- und Emissionsschutzrecht und war in nahezu allen Fachzeitschriften vertreten. Zudem war er an bedeutenden Gesetzgebungsvorhaben wie dem Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtsordnung beteiligt. Ule hinterließ ein bleibendes Erbe und sein Name bleibt untrennbar mit der Entwicklung der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft seit dem Kriegsende verbunden. Seine Unterscheidung von Grund- und Betriebsverhältnis im besonderen Gewaltverhältnis sowie seine Vertretbarkeitslehre sind historische Beiträge. Am 18. Dezember 1999 ehrte die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer den am 16. Mai 1999 verstorbenen Gelehrten mit einem Symposium, zu dem Schüler, Freunde, Kollegen und Weggefährten in Anwesenheit seiner Familie zusammenkamen.
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Verfahrensrecht in Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Klaus König
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