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Die Autoren argumentieren, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein weitgehend harmonisiertes Steuerrecht benötigen, insbesondere im Bereich der Einkommensteuer, basierend auf rechtsstaatlich gerechten Prinzipien. Sie beziehen sich auf das in den italienischen und spanischen Verfassungen verankerte Prinzip der „Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit“, das als Maßstab für die Anwendung des Gleichheitssatzes bei Fiskalzwecksteuern dient. Eine strenge Rechtfertigungslehre soll dazu beitragen, Steuervergünstigungen zu beschränken. Da das Leistungsfähigkeitsprinzip inhaltlich unbestimmt ist, muss es grenzübergreifend einheitlich ausgelegt werden. Die Autoren untersuchen vergleichend das objektive und subjektive Nettoprinzip als Subprinzipien des Leistungsfähigkeitsprinzips sowie die typisierenden Grenzen dieser Prinzipien und die unterschiedlichen Ansätze zur Ehegattenbesteuerung. Zudem werden Beiträge zum Unternehmenssteuerrecht, insbesondere zur Körperschaftsteuer, sowie zum internationalen Einkommensteuerrecht behandelt. Die Verfassungsgerichtsbarkeit in Italien, Spanien und Deutschland wird als weise angesehen, jedoch wird kritisiert, dass insbesondere die italienischen und spanischen Gerichte dem Gesetzgeber zu viel Spielraum lassen. Die Beiträge wurden von Nadya Bozza übersetzt.
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Besteuerung von Einkommen, Klaus Tipke
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- 2000
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