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Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft Nr. 851337/EWG vom 27. Juni 1985 zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Vorhaben wurde durch die Richtlinie Nr. 97111/EG am 3. März 1997 geändert. Diese Änderungsrichtlinie musste bis zum 14. März 1999 in die nationalen Rechtsordnungen überführt werden, was jedoch bis zum 31. August 1999 nicht in allen Mitgliedstaaten geschah. In Deutschland ist die Umsetzung der Änderungsrichtlinie ebenfalls noch nicht erfolgt, sodass sie seit dem 15. April 1999 unmittelbar gilt. Darüber hinaus hat der Rat der Europäischen Union einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vorgelegt. Die Kompetenz des Rates zur Erlass einer solchen Regelung wird jedoch in Frage gestellt, da befürchtet wird, dass die Einführung einer Plan-UVP zu unnötigen Verzögerungen und Kosten führen könnte. Das deutsche Verwaltungsrecht berücksichtigt Umweltbelange bereits ausreichend. Das Forschungsvorhaben zielt darauf ab, folgende Fragen zu klären: Wie wird die Novellierung der EU-Richtlinie zur Projekt-UVP in den Mitgliedstaaten umgesetzt, und wie beurteilen die Regierungen der Mitgliedstaaten a) die rechtliche Zulässigkeit und b) die Zweckmäßigkeit der Einführung einer Plan-UVP durch den Rat?
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Praxisuntersuchung zur Umsetzung der europarechtlichen Umweltverträglichkeitsrichtlinien in das Planungsrecht, Gerd Schmidt Eichstaedt
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- Année de publication
- 1999
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