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Das Betreuungsrecht, seit dem 1.1.1992 in Kraft, zielt darauf ab, die Selbstbestimmung alter, kranker und gebrechlicher Menschen zu stärken. Dennoch bleiben zahlreiche Strukturfragen ungelöst, was die Rechtspraxis belastet. Die Voraussetzungen und Wirkungen der Betreuung sowie das Verhältnis zur privaten Vorsorge und zur 'natürlichen' Geschäftsunfähigkeit sind sowohl theoretisch als auch praktisch unsicher. Volker Lipp beleuchtet die Herausforderung, wie die verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmung im Recht umgesetzt werden kann, wenn jemand nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Er entwickelt ein rechtsvergleichend fundiertes Gesamtkonzept für die verschiedenen materiellrechtlichen und prozessualen Institute des Privatrechts, die diese Aufgabe erfüllen. Lipp klärt die Voraussetzungen für die Anerkennung des Menschen als Rechtsperson im deutschen Recht und legt den Grundstein für eine europäische Diskussion. Die Betreuung spielt eine zentrale Rolle bei der Wiederherstellung der Autonomie von Erwachsenen, die nicht selbst entscheiden können und keine private Vorsorge getroffen haben. Zudem wird eine Basis für eine selbstbestimmte private Vorsorge geschaffen. Diese Konzeption führt zu klaren und praktikablen Lösungen für relevante Streitfragen der Betreuung und privaten Vorsorge, etwa bei Zwangsbetreuung, den Befugnissen des Betreuers, bei ärztlichen Maßnahmen sowie bei der Zulässigkeit und Wirku
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Freiheit und Fürsorge, Volker Lipp
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- 2000
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