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Der steuerliche Gewinn wird durch die Strukturelemente des Gewinnermittlungszeitraums, der Gewinnermittlungsart und des Gewinnermittlungsobjekts bestimmt. Neben dem Periodengewinn wird in Rechtsprechung und Literatur der Totelgewinn betrachtet, der den Gewinn von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation eines Betriebs umfasst. Auf der Ebene des Gewinnerzielungstatbestandes dient die Prognose des Totalgewinnes dazu, steuerrechtlich irrelevante Tätigkeiten als Liebhaberei auszugrenzen. Bei der Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) hat das Prinzip der Totalgewinngleichheit den Gesetzeswortlaut verdrängt. Das Prinzip der Totalgewinnrichtigkeit soll die Besteuerung des richtigen Totalgewinnes priorisieren. Der Autor argumentiert jedoch für den Periodengewinn, da das geltende Recht die Prämissen des Totalgewinngedankens nicht erfüllt. Zudem ist die periodische Gewinnermittlung ein notwendiger Bestandteil der periodischen Besteuerung, und eine Totalgewinnbesteuerung ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Da es keine überzeugenden Argumente für den Totalgewinngedanken gibt, sollte dieser auf der Ebene der Gewinnermittlung aufgegeben werden.
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Periodengewinn und Totalgewinn, Klaus-Dieter Drüen
- Langue
- Année de publication
- 1999
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