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Gibt es eine Pflicht der Parteien im Zivilprozess, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, unabhängig von ihrer Risikobelastung? Und ist es im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung notwendig, eine solche Pflicht einzuführen? Der Autor untersucht diese Fragen mithilfe eines rechtsvergleichenden Ansatzes. Die Problematik gewinnt an Bedeutung durch den sogenannten "Storme-Entwurf" der EU-Kommission zur Vereinheitlichung der Zivilprozessrechte. Kapitel 4 dieses Entwurfs sieht die Einführung der "pre-trial-discovery" vor, ein Konzept aus dem englischen und US-amerikanischen Recht, das eine umfassende Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts unabhängig von Darlegungs- und Beweisrisiken vorsieht. Die Arbeit analysiert das Informationsbeschaffungsrecht im Zivilprozess in Deutschland, Frankreich und England sowie die Regelungen des Storme-Entwurfs. Johannes Lang ermittelt die grundlegenden Parameter der jeweiligen Rechtsordnungen und untersucht, ob eine gesamteuropäische Rechtsvereinheitlichung in diesem Bereich notwendig ist, wie sie gestaltet werden könnte und ob der Storme-Entwurf den Anforderungen einer solchen Vereinheitlichung gerecht wird.
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Die Aufklärungspflicht der Parteien des Zivilprozesses vor dem Hintergrund der europäischen Rechtsvereinheitlichung, Johann Lang
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- 1999
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