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Freiheit durch Gesetz

Der parlamentarische Gesetzgeber als Erstadressat der Freiheitsgrundrechte

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Das Grundgesetz verpflichtet die Legislative zur Ordnung und Sicherung der Freiheit durch das Gesetz. Damit das Bundesverfassungsgericht die Erfüllung dieses Auftrages kontrollieren kann, müssen rechtsdogmatische Maßstäbe für das Zusammenspiel von Gewaltenteilung und materieller Freiheitsgewähr entwickelt werden. Ausgehend von der Ideengeschichte des modernen Verfassungsstaates definiert Gerd Morgenthaler den Freiheitsbegriff grundrechtsübergreifend und weist den inneren Zusammenhang der besonderen Freiheitsgrundrechte nach. Auf dieser Grundlage bestimmt er den Umfang der demokratischen Gestaltungsbefugnis und die inhaltlichen Bindungen des Parlaments, das als Erstadressat der Grundrechte zu aktiver und schöpferischer Rechtsetzung berufen ist. Mit Hilfe der daraus abgeleiteten Maßstäbe erhält die Kompetenz des Bundesverfassungerichts, die Legislative bei der freiheitsordnenden und -sichernden Gesetzgebung zu kontrollieren und auch anzuleiten, einen juristisch bestimmbaren Gehalt. Die so entwickelte und nach Staatsfunktionen differenzierende Lehre der Freiheitsgrundrechte erlaubt Gerd Morgenthaler eine fundierte Kritik der gegenwärtigen Rechtsprechungspraxis und der geltenden Gesetzeslage anhand konkreter Beispiele.

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Freiheit durch Gesetz, Gerd Morgenthaler

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1999
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