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Die Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts

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Immer wieder verletzt die Boulevardpresse - aber nicht nur sie - Persönlichkeitsrechte prominenter Personen. Die Öffentlichkeit akzeptiert in zunehmendem Maße oberflächliche journalistische Recherche und reißerisches Infotainment auf Kosten der Persönlichkeitsrechte einzelner um der eigenen Unterhaltung willen. Die Gerichte versuchen seit Jahren dem durch eine breite Palette von Sanktionsmöglichkeiten (Unterlassungs-, Widerrufs- und Schadensersatzansprüche) gegenzusteuern - mit geringem Erfolg dank ständig steigenden Konkurrenzdruckes und Gewinnstrebens in Print- und Funkmedien. In jüngster Zeit wurde der Versuch unternommen, bewußten Falschmeldungen in der Boulevardpresse und ähnlichem Gebaren der Medien durch eine drastische Erhöhung der bislang zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge entgegenzuwirken. Orientiert sich die dem Opfer zustehende Entschädigung für immaterielle Einbußen am Gewinn, den die Medien aus ihrem rechtswidrigen Verhalten ziehen, so führt dies zu einer bedenklichen Kommerzialisierung der Persönlichkeitsrechte - je prominenter das Opfer, um so größer Auflagensteigerung und Gewinn für den Täter! Weniger bekannte Personen erhalten für vergleichbare Rechtsverletzungen deutlich weniger Schmerzensgeld. Rechtsprechung und Wissenschaft stehen in Deutschland mangels eindeutiger geSetzlicher Vorgaben vor der Frage, wie einerseits eine effektive Abschreckung gewährleistet werden kann, ohne andererseits den Verletzten letztlich sogar im Übermaß für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zu entschädigen.

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Die Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts, Astrid Stadler

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1999
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