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Inwieweit Art. 14 GG die Eigentümer von Naturgütern vor umweltrechtlichen Eigentumsbeschränkungen schützt, ist Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Wenig Beachtung fand jedoch die Frage nach den genauen Angriffspunkten des Umweltrechts innerhalb der Struktur des verfassungsrechtlichen Eigentumstatbestandes. Klärungsbedarf zeigt sich an widersprüchlichen Interpretationen in Bereichen wie Wasserschutz, Schutz von Arten und Biotopen sowie des Naturhaushalts. Während einige Auslegungen umweltrechtliche Regelungen als Beschneidung der Handlungsbefugnisse der Grundeigentümer ansehen, argumentieren andere, dass sie eigentumsrechtliche Bestimmungen über die jeweiligen Schutzgüter selbst betreffen. Hanno Kube untersucht diese „naturgutzentrierte“ Interpretation und vergleicht sie mit der Public Trust Doctrine aus dem amerikanischen Umweltrecht. Der Gesetzgeber gestaltet die Eigentumsordnung, indem er unverfügbare Naturgüter definiert und somit die Eigentumsgegenständlichkeit „von außen her“ beeinflusst. Eigentumsrechtliche Unverfügbarkeit erscheint als komplementärer Status zur Eigentumsgegenständlichkeit. Es werden Einzelfälle legislativer Bestimmungen zur unverfügbaren Naturgüter aufgezeigt und allgemeine Kriterien zur Feststellung solcher Unverfügbarkeiten sowie deren Vereinbarkeit mit Art. 14 GG und dem Recht der öffentlichen Sachen erörtert. Im zweiten Teil wird untersucht, ob dem Gesetzgeber eine Unverfügbarkeit von Naturgütern
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Eigentum an Naturgütern, Hanno Kube
- Langue
- Année de publication
- 1999
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