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Die Zuständigkeit von Verfassungsgerichten erlaubt die Aufhebung von Gesetzen, die von einem demokratisch legitimierten Gesetzgeber erlassen wurden. Dieser systemimmanente Bruch erfordert eine hohe personelle demokratische Legitimation der Verfassungsrichter, wie es die Verfassung vorsieht. In diesem Kontext wird die Auswahlpraxis und das Wahlverfahren der Richter für Verfassungsgerichte analysiert, wobei auch das Nominierungsverfahren für Richter des U.S. Supreme Court herangezogen wird. Verfassungsrichterwahlen sind als offener politischer Prozess konzipiert, der eine Wahl im Plenum von Bundestag und Bundesrat erfordert. Da die aktuellen Verfahren und Praktiken diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht entsprechen, wird der Besetzungsmodus des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig eingestuft. Zudem wird das Verfahren zur Besetzung der Richterbank des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg betrachtet, dessen Bedeutung der nationaler Verfassungsgerichte entspricht, sowie die Besetzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag mit deutschen Kandidaten. Während das nationale Verfahren der Kandidatenauswahl für die internationalen Gerichtshöfe als ausreichend demokratisch legitimiert gilt, wird eine Beteiligung von Bundesrat und Bundestag bei der Besetzung des Europäischen Gerichtshofs als verfassungsrechtlich notwendig erachtet.
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Verfassungsrichterwahlen, Stefan Ulrich Pieper
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- 1998
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