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Forschungsförderung ist eng mit (Forschungs-) Politik verknüpft. Die Entscheidungen darüber, welche Wissenschaftler/innen und Schulen mit finanzieller Unterstützung bestimmte Themen erforschen dürfen, betreffen nicht nur die Fachdisziplinen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt. Diese Entscheidungen werden daher von Sozialwissenschaftlern untersucht, die glauben, dass sie aus der Struktur und dem Umfang der Forschungsförderung auf gesellschaftliche Probleme und Entwicklungen schließen können. Wenn man dieser Ansicht folgt, könnte man annehmen, dass die bundesdeutsche Rechtswirklichkeit wenig Beachtung findet. Eine Analyse zeigt, dass die systematische wissenschaftliche Erforschung des Zusammenhangs von Recht und Verhalten hauptsächlich von der VW-Stiftung gefördert wird, während andere Institutionen und kleinere Stiftungen kaum aktiv sind. Fragen zur Rechtswirklichkeit werden oft nur sporadisch von Kriminologen, Juristen, Soziologen, Sozialpädagogen und Psychologen innerhalb ihrer Disziplinen behandelt. Ein organisierter Diskurs über die Grenzen der beteiligten Professionen hinweg hat bislang nicht stattgefunden, was die Relevanz und Entwicklung des Rechts in der Gesellschaft betrifft.
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Die Wirklichkeit des Rechts, Jo Reichertz
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- 1998
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