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Die Arbeit untersucht das Übereinkommen zur Regelung des internationalen Factoring (UNIDROIT Factoring-Übereinkommen). Dieses wurde nach Vorarbeiten von UNIDROIT im Jahre 1988 in Ottawa verabschiedet und trat 1995 in Kraft. Es schließt sich an das Wiener Kaufrechtsübereinkommen von 1980 an. Das Übereinkommen wird als Instrument des internationalen Einheitsrechts gesehen und danach ausgelegt und untersucht. Besonderes Augenmerk liegt auf den Auslegungs- und Anwendbarkeitsbestimmungen. Gegenstand sind auch die privatrechtsgestaltenden Regeln, welche die Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien des Factoring-Geschäfts unmittelbar regeln. Die Arbeit ist ein grundlegender Beitrag zum internationalen Factoring, beispielsweise bei der Definition des Factoring im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten. Schließlich ist sie auch ein praktisches Hilfsmittel im täglichen Umgang mit dem Factoring-Übereinkommen.
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Das UNIDROIT-Übereinkommen über internationales Factoring (Ottawa 1988) unter besonderer Berücksichtigung seiner Anwendbarkeit ; zugleich ein Beitrag zur Lehre vom internationalen Einheitsrecht, Christoph Häusler
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- 1998
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