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Die Arbeit untersucht die politisch-juristische Ideenwelt Ernst Ferdinand Kleins (1744-1810) im Kontext der Preußischen Spätaufklärung, des Allgemeinen Landrechts, der Französischen Revolution und der Preußischen Reformen. Klein war maßgeblich an der Ausarbeitung des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten (1794) beteiligt und ein Anhänger Kants. Er versuchte, Kants Freiheits- und Gleichheitskonzeption mit der Gesetzgebungspraxis Preußens zu vereinen, was zu einer ambivalenten Haltung gegenüber dem Allgemeinen Landrecht führte. In seinen theoretischen Schriften präsentiert Klein ein Modell einer modernen bürgerlichen Gesellschaft, das eine Eigentumsordnung entwirft, die auf der „Freiheit zu erwerben“ basiert und die „Freiheit zu besitzen“ garantiert. Er fordert, dass Eingriffe in das Eigentum nur gesetzlich legitimiert sein dürfen, in der Hoffnung, einen naturrechtlichen ökonomischen Gleichgewichtszustand zu erreichen. Für Klein ist das Gesetz ein Reforminstrument im Übergang zur bürgerlichen Gesellschaft und ein Schutz gegen monarchischen Despotismus. Er strebt an, staatliche Zwangsmaßnahmen zu minimieren, was eine Trennung von Staat und Gesellschaft impliziert, während beide durch einen allgemeinen Zivilisationszweck verbunden bleiben. Ein zentrales Problem für Klein ist, wie „bürgerliche“ Freiheit gesichert werden kann, ohne dass „politische“ Freiheit verwirklicht ist.
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Das Konzept der bürgerlichen Gesellschaft bei Ernst Ferdinand Klein, Michael Kleensang
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- 1998
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