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Die Haftung der Staaten für Privatpersonen nach Völkerrecht

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Die durch die heutigen globalen Entwicklungen verschärften grenzüberschreitenden und internationalen Ordnungs- und Regelungsaufgaben bleiben in der nationalen und kooperativen Verantwortung der Staaten. Eine grundlegend veränderte Stellung von Privatpersonen, sei es Einzelpersonen oder Unternehmen, ist Teil der internationalisierten Regelungs- und Verwaltungsaufgaben. Diese Dimension der tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen wurde von der ILC in ihren Kodifikationsprojekten über die Staatenverantwortlichkeit für Völkerrechtsverletzungen und über die Staatenhaftung aus völkerrechtlich nicht verbotenen Tätigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt. Mit dem Fortschreiten dieser Projekte wird deutlich, dass sie keinen tragfähigen Ansatz bieten, der die tatsächliche Rechtslage erfasst und Anpassungen an die sich schnell entwickelnden Materien, insbesondere im Umweltvölkerrecht, zulässt. Die Haftung für mangelnde "due diligence" findet in den ILC-Projekten keinen gesicherten Platz. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit der Völkerrechtstheorie und den Kodifikationsprojekten der ILC untersucht Joachim Wolf die Staatenpraxis. Ein zentrales Ergebnis der Analyse, die Bereiche wie das Fremdenrecht, Flüchtlingsrecht, Menschenrechtskonventionen und den internationalen Umweltschutz umfasst, ist die Herausbildung spezifischer Haftungsregeln, die von den materiellen Grundregeln der jeweiligen Materie geprägt sind.

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Die Haftung der Staaten für Privatpersonen nach Völkerrecht, Joachim Wolf

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1997
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