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Zur Entwicklung von Rechtsbewußtsein

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Die Entwicklung von Rechtsbewußtsein ist ein Gegenstand, dessen Erforschung immer noch Pionierarbeit darstellt. Das 'Bewußtsein' von 'Recht' und seine 'Entwicklung' können zwar von mehreren wissenschaftlichen Disziplinen aus untersucht werden, sind aber genaugenommen ein einziger interdisziplinärer Gegenstand. Der vorliegende Band vereinigt Beiträge aus mehreren Wissensfächern. Sie stammen von Philosophen, Biologen, Psychologen, Soziologen, Politologen und Juristen, die auch über den Tellerrand ihres Fachgebietes hinausblicken. Der praktische Nutzen ihrer Arbeit liegt auf der Hand: Der Mensch 'hat' nicht nur von Natur aus Recht, sondern er 'soll' auch im Recht sein beziehungsweise leben. Ein Leben im Recht aber bedarf der Erziehung, und Erziehung bedarf des Wissens, wann und wie sich Rechtsbewußtsein entwickelt. Daß Rechtsbewußtsein nicht 'auf einen Schlag', sondern aus mannigfaltigen Vorformen entsteht, lehren uns ontogenetische Untersuchungen. Welche Vorformen zu ihm hingeführt haben, läßt sich historiogenetisch belegen. Unter welchen sozialen Bedingungen Verrechtlichungsbedürfnisse erwachsen sind und noch heute erwachsen, sagt uns die soziogenetische Forschung.

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Zur Entwicklung von Rechtsbewußtsein, Hans-Joachim Lampe

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1997
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