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Geschichte des gelehrten Rechts in Russland

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Die bislang vernachlässigte „jurisprudencija in Russland“ wird in dieser Teilstudie umfassend behandelt, die die Entwicklung des gelehrten Rechts von seinen Anfängen bis zum Inkrafttreten des Svod Zakonov darstellt. Die Untersuchung fokussiert sich auf die Entstehung, Entwicklung und Etablierung der juristischen Bildung an russischen Universitäten sowie der juristischen Literatur, insbesondere im Natur- und Privatrecht. In der ersten Phase (1700-1755) wird die Einführung der jurisprudencija in Russland durch die Gründung der Petersburger Akademie der Wissenschaften 1725 geprägt. Die zweite Phase (1755-1801) ist durch die Gründung der ersten russischen Universität in Moskau und die Dominanz deutscher Rechtsgelehrter an dieser Institution gekennzeichnet. Die dritte Phase, das Alexandrinische Zeitalter (1801-1825), bringt eine rasche Ausbreitung der juristischen Bildung und den ersten Versuch einer Systematisierung des russischen Rechts. Die vierte Phase (1825-1835) beginnt mit der Thronübernahme Nikolaus I. und endet mit dem Inkrafttreten eines neuen Universitätsstatuts, wobei sie die Entstehung der russischen Rechtswissenschaft markiert. Diese Rekonstruktion verdeutlicht die Bedeutung des gelehrten Rechts in der russischen Rechtskultur.

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Geschichte des gelehrten Rechts in Russland, Michael Silnizki

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1997
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