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Die Rechtsstellung der De-facto-Flüchtlinge in den EG-Staaten

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Die Zahl der De-facto-Fluchtlinge ubersteigt in den Landern der EG diejenige der anerkannten Konventionsfluchtlinge. Nicht erst seit dem Jugoslawien-Konflikt erhalten in allen EG-Staaten abgelehnte Asylbewerber oder Fluchtlinge, die kein regulares Asylverfahren durchlaufen haben, aus humanitaren oder politischen Grunden ein Aufenthaltsrecht oder eine "Duldung". Die Solidaritat der EG-Staaten stoat hier aber schnell an ihre Grenzen. Im europaischen Binnenmarkt werden unterschiedliche Vorgehensweisen gegenuber De-facto-Fluchtlingen immer problematischer, verschiedene Regeln uber deren Aufnahme und Unterbringung gefahrden die Ziele des Binnenmarktes. Im Hinblick auf die im Maastrichter Vertrag angelegten Zielvorgaben erscheinen sie als schlechterdings inakzeptabel.Im Grundsatz besteht daher Ubereinstimmung daruber, daa in eine schrittweise europaische Harmonisierung des Asyl- und Fluchtlingsrechts auch die De-facto-Fluchtlinge mit einzubeziehen sind. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die rechtlichen und praktischen Bedingungen der Aufnahme von De-facto-Fluchtlingen in den Mitgliedstaaten und erarbeitet Leitlinien einer kunftigen europaischen Harmonisierung des De-facto-Fluchtlingsrechts.

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Die Rechtsstellung der De-facto-Flüchtlinge in den EG-Staaten, Kay Hailbronner

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1993
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