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Generalisierung und Individualisierung im Rechtsdenken

Vorträge der ersten gesamtdeutschen Tagung der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie vom 10.–12. Oktober 1990 in Saarbrücken

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Das Verhältnis von Regel und Fall ist ein Grundthema der Rechtsphilosophie und der juristischen Methodenlehre. Im Zentrum stehen dabei meist Probleme der Regelanwendung. Die nachstehend aufgeführten Beiträge zur Tagung der Deutschen Sektion der IVR stellen demgegenüber Fragen der Regelbildung in den Vordergrund. Das Generalthema wird unter Gesichtspunkten der Moralphilosophie, der Rechtsdogmatik, der juristischen Methodenlehre, der Rechtsinformatik und der gerichtlichen Praxis behandelt. Aus dem Inhalt: Einführungsreferat zum Generalthema (A. Kaufmann) — Regel und Fall in der juristischen Methodenlehre (L. Kuhlen/K. Lüderssen) — Zur Regelbildung in der Dogmatik des Zivilrechts (J. Schmidt/K. Wiethölter) — Das Universalisierbarkeitsproblem in der Moralphilosophie (G. Meggle) — Normbegründung und Normanwendung in Recht und Ethik (K. Günther) — Probleme der Regelbildung in der richterlichen Entscheidungspraxis (G. Ellscheid/J. Berkemann) — Stile der Repräsentation juristischen Wissens unter besonderer Berücksichtigung von Individualisierung und Generalisierung

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Generalisierung und Individualisierung im Rechtsdenken, Maximilian Herberger

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1992
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