Mündlichkeit und Öffentlichkeit gehören heute zu den rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen unserer Prozeßordnungen. Die Bemühungen um ihre Einführung im Zivilprozeßverfahren des Herzogtums Nassau ist Gegenstand der Arbeit. Dabei stützt sich der Autor auf bisher noch unveröffentlichte Gesetzentwürfe. Auch in einem deutschen Kleinstaat - wie Nassau - waren mehrfach Initiativen vorhanden, die von der Staatsregierung und von Richtern und Abgeordneten ausgingen, um liberale Gesetze einzuführen. Warum sie scheiterten, wird ebenso dargestellt wie ein Vergleich mit der Situation im benachbarten Großherzogtum Hessen.
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Die Bemühungen im Herzogtum Nassau um die Einführung von Mündlichkeit und Öffentlichkeit im Zivilprozessverfahren, Rolf Faber
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1990
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Mündlichkeit und Öffentlichkeit gehören heute zu den rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen unserer Prozeßordnungen. Die Bemühungen um ihre Einführung im Zivilprozeßverfahren des Herzogtums Nassau ist Gegenstand der Arbeit. Dabei stützt sich der Autor auf bisher noch unveröffentlichte Gesetzentwürfe. Auch in einem deutschen Kleinstaat - wie Nassau - waren mehrfach Initiativen vorhanden, die von der Staatsregierung und von Richtern und Abgeordneten ausgingen, um liberale Gesetze einzuführen. Warum sie scheiterten, wird ebenso dargestellt wie ein Vergleich mit der Situation im benachbarten Großherzogtum Hessen.