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Seit das Reichsgericht im Jahre 1934 den Ausschluß des gesetzlichen Erwerber-Kündigungsrechts in der Gebäude-Feuerversicherung bei öffentlich-rechtlichen «Wettbewerbsanstalten» für rechtens erklärte, sind viele tausende Gebäudeerwerber gegen ihren Willen an Versicherungsverträge gebunden worden, die sie nicht abgeschlossen hatten. Auch das gesetzliche Kündigungsrecht im Schadenfalle und die gesetzlichen Regeln der sogenannten mehrfachen Versicherung änderten die Anstalten in ihren Bedingungen zum Nachteil der Versicherungsnehmer ab. Ebenfalls betroffen sind die konkurrierenden Privatversicherer, kartellrechtlich ausgedrückt: betroffen ist auch der relevante Markt der (monopolfreien) Gebäude-Feuerversicherung. Der Autor widerlegt das Reichsgerichtsurteil, weist die rechtliche Unhaltbarkeit auch der anderen genannten Privilegien nach und stellt die vielfältigen Möglichkeiten der Betroffenen dar, zu ihrem Recht zu kommen.
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Bedingungs- und satzungsgemässe Privilegien öffentlich-rechtlicher "Wettbewerbsanstalten" in der Gebäude-Feuerversicherung, Hans Wille
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- 1990
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