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Kirchenbaulasten politischer Gemeinden sind stets eng mit der lokalen kirchlichen Rechtsgeschichte verknüpft. In Frankfurt am Main wurde die Entwicklung der Kirchenbaulast vom 15. Jahrhundert bis zur Gegenwart durch die spätmittelalterliche Kirchenunterhaltung, durch Reformation und Reichsdeputationshauptschluss bestimmt. Seit dem Jahre 1830 bilden die Frankfurter Dotationsurkunden die Rechtsgrundlagen für die Erhaltung rechts- und kulturgeschichtlich bedeutsamer Kirchenbauten. Auf Grund der Verpflichtungen aus den Urkunden finanzierte die Stadt Frankfurt am Main weitgehend den Wiederaufbau der Dotationskirchen nach dem Zweiten Weltkrieg.
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Die Bedeutung der Baulast der Frankfurter Dotationsurkunden von 1830 für den Wiederaufbau der Kirchengebäude nach dem Zweiten Weltkrieg, Peter Schmidt
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- 1986
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